#Partizipationsdebatten

Kinder und Jugendliche sollten wählen dürfen (wenn sie es wollen)

von Anne Bergfeld 

Diskussionen über das Wahlalter kommen und gehen. Derzeit sind sie wieder brandaktuell: Frau Ministerin Giffey wie der Vorsitzende der Grünen Habeck fordern öffentlich und medienwirksam das Wahlrecht ab 16 Jahren. Und sorgen damit für aufgeheizte Diskussionen.

Sowohl in den Argumentationen der Befürworter*innen einer Absenkung des Wahlalters als auch in den Diskursen der Gegner*innen wird vor allem eine Sache deutlich: eine seltsam-distanzierte Perspektive auf „die Jugend“. Als Projektkoordinatorin der Kinder- und Jugendwahl U18 begegnen mir die polarisierten (und teils hasserfüllten) Reaktionen ständig, insbesondere aber wenn U18-Wahlergebnisse veröffentlicht werden. Oder wenn Lokalpolitiker*innen die U18-Wahlen in Schranken weisen wollen: U18-Wahlen finden neun Tage vor den offiziellen Wahlterminen statt, sodass junge Menschen ihre Themen und Prioritäten gut sichtbar ansprechen können. Die zeitliche Nähe von U18 zu den offiziellen Wahlen sorgt aber auch für Unmut, schenkt sie doch Jugendlichen einen Moment politischer Aufmerksamkeit, den sie sonst nicht hätten. Ungemütlich. Darf das überhaupt?

Es ist nicht so, dass junge Menschen bei Älteren irgendwann mal ein super Standing hatten oder sich jemals besonderer Glaubwürdigkeit erfreuten. Natürlich ist „die Jugend von heute“ komisch, wenn man in anderen Zeiten aufgewachsen ist. Das Unverständnis für Verhalten, Prioritäten, Themen und Vorlieben junger Menschen liegt in der Natur derjenigen, die sie betrachten. Im Kreis des Lebens zeigen alle Finger in dieselbe Richtung, sprich: die heute so Kritischen wurden früher genauso kritisch beäugt.

Die immer gleiche Kritik an der „Jugend von heute“ gibt es aber nachweislich bereits seit der Antike. Und in der Politik wird es erst richtig schwierig, denn wer möchte sich schon freiwillig von jungen, vermeintlich idealistischen oder naiven Träumer*innen kritisieren lassen? Die kennen unsere erwachsenen Sorgen, Ängste und Dilemmas nicht einmal und verurteilen uns anhand ihrer Visionen! Warum sollte man, wenn man es ihnen auch – wie bisher – einfach verbieten kann?

1. Unsere Gesellschaft entwickelt sich – zum Glück – dann und wann weiter. Alle Errungenschaften der Moderne, die wir bereits nach wenigen Dekaden für selbstverständlich befinden, gab es nicht, bevor es sie gab. Dazu gehören nicht nur die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern u.a. auch Frauenrechte, Diskriminierungsverbote oder die Kinderrechtskonvention. Allen diesen Punkten sind Paradigmenwechsel gemein, an denen deutlich wird: Dinge müssen nicht für immer in Stein gemeißelt bleiben; Gesellschaft macht sich Regeln selbst. Kaum jemand würde heute in Deutschland beispielsweise noch gegen die Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention streiten wollen, durch die Kinder nicht mehr nur den Status als Rechtsobjekt innehalten, sondern als Rechtssubjekte zu achten sind.

2. Junge Menschen sind in einer nie dagewesenen Unterzahl. Ohne mit der Dramatik von Alexis de Tocqueville demokratische Systeme als eine „Tyrannie der Mehrheit“ karikieren zu müssen, ein Blick auf die Altersstruktur der hiesigen wahlberechtigten Bevölkerung hat mit Pyramiden schon längere Zeit nicht mehr viel zu tun.

2017 war im Schnitt jede*r Siebte der Wahlberechtigten jünger als 30 Jahre, aber mehr als jede*r Dritte über 60. Und während ältere Menschen immer mehr, da immer älter, werden (es sei ihnen gegönnt), wächst gleichzeitig die Kluft zwischen den Lebensrealitäten, den Themen und den Wünschen für Politik zwischen den Generationen. Mehrheiten sind klar auf einer Seite des Spektrums, die Wahlentscheidungen unterscheiden sich aber deutlich. So wählten bei der Bundestagswahl 2017 zum Beispiel 33 Prozent der unter-30-Jährigen grün, aber nur 14 Prozent der über-60-Jährigen. Und 13 Prozent der unter-30-Jährigen stimmten für die CDU/CSU, gegenüber 40 Prozent unter den über-60-Jährigen. Ohne jungen Menschen überzogene Vorteile bei Wahlen einzuräumen, ist es doch der demokratischen Ehrlichkeit geschuldet, sich über dieses quantitative Unverhältnis Gedanken zu machen.

3. Gegner*innen der Wahlaltersenkung sehen im abweichenden Abstimmungsverhalten junger Menschen oft vor allem einen Mangel an „Reife“. Dabei ist der Begriff „Reife“ in den Kommentarspalten meist im Sinne von „Übereinstimmung mit der eigenen Meinung“ definiert (aber auch sonst umstritten). Wenn junge Menschen dieselben Erfahrungen, denselben Beruf und dieselben Probleme hätten wie man selbst, ja dann würden sie schließlich auch genauso abstimmen wie man selbst. Dass die andere Perspektive ein Zugewinn zur Eigenen sein könnte, wird dabei allerdings selten thematisiert.

4. In diesem Kontext bietet es sich auch an, Parteien die pro Wahlaltersenkung sind, die gleiche Befangenheit im Umkehrschluss vorzuwerfen. Diese Parteien würden sich nur nach mehr Zustimmung sehnen – und könnten diese bei jungen Menschen sicher leicht „herbeimanipulieren“.

Die Frage nach dem Interesse oder der durchschnittlichen temporären Zustimmung oder Ablehnung junger Menschen in Bezug auf eine Partei oder ein Thema wird jedoch irrelevant, wenn wir sie anders stellen: Von welchem Demokratieverständnis gehen wir in dieser Diskussion eigentlich aus?

Will ich jungen Menschen verbieten zu wählen, weil zu viele anderer Meinung sind als ich selbst und dadurch mein Privileg gefährdet wird? Sind die Erfahrungen und Lebensrealitäten junger Menschen erst dann gesellschaftlich wertvoll, wenn sie dieselben Ängste teilen wie ich? Sind Kinder unsere Zukunft oder ist ihre Perspektive auf die Gegenwart bereits relevant und bereichernd? Sind Erwachsene weniger manipulierbar oder haben sie lediglich andere Abhängigkeiten? Wollen junge Menschen überhaupt wählen? Und wenn nicht, hat man ein Recht nur, wenn man Gebrauch davon macht? Wie zukunftsfähig ist eine Gesellschaft, deren Jugend nicht nur in Unterzahl ist, sondern sich auch laut (z.B. Sinus- und Shell-) Studien politisch nicht repräsentiert fühlt? Wie demokratisch ist eine Demokratie, die nicht lernt mit einer veränderten demografischen Situation umzugehen?

Diese Überlegungen bringen uns zur Frage aller Fragen: Wieso sollten Kinder und Jugendliche eigentlich NICHT wählen dürfen? Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Art. 38 Abs. 1 GG) sprechen gegen Einschränkungen des Wahlrechts durch zig andere Faktoren, sind die Argumente für eine Einschränkung durch das biologische Alter ausreichend, um jungen Menschen das Wahlrecht zu verwehren?

An dieser Stelle häufig hinzugezogene strafrechtliche Argumentationen sind weder logisch noch konsequent. Wenn behauptet wird, junge Menschen würden laut Strafgesetzbuch nicht für voll genommen und dürften daher auch bei politischen Wahlen keine Verantwortung für ihre Meinung übernehmen, tanzen Äpfel mit Birnen. Der Wunsch, Gesellschaft mitzugestalten und politische Meinungen innerhalb der Werte unseres Grundgesetzes zu vertreten, ist nicht vergleichbar mit begangenen Straftaten. Es wird dabei auch allzu gern übersehen, dass z.B. auch Minderjährige Steuern zahlen oder erben können. Vor allem aber sind Altersgrenzen juristisch vor allem dann zu rechtfertigen, wenn sie dem besonderen Schutz Minderjähriger dienen. Vom Wahlrecht geht jedoch keine unmittelbare Gefahr aus.

Solange das Wahlrecht also höchstpersönliches Recht bleibt, keine Gefährdung für die Entwicklung oder Gesundheit junger Menschen darstellt und junge Menschen als Rechtsubjekte anerkannt werden, müsste die Debatte um das Wahlalter ehrlicherweise umgekehrt und grundsätzlicher geführt werden: Was genau rechtfertigt, einem jungen Menschen das Recht auf Wahlen zu verwehren, wenn er dies wahrnehmen möchte? Daher wird die Debatte auch nach einer Absenkung auf 16 Jahre nicht beendet sein. Demokratische Werte konsequent zu denken und zu leben, könnte unseren politischen Debatten, den Parteien und unserer Demokratie den so ersehnten frischen Wind einhauchen.

Anne Bergfeld war nach dem Sozialwissenschaftlichem Studium in Paris für UNICEF und die National Coalition in internationalen Kinderrechtsthemen aktiv. Nach Abschluss des M.A. in Childhood Studies & Children’s Rights an der FU Berlin begann sie zunehmend, für innerdeutsche jugendpolitische Themen aktiv zu werden. Seit 2017 ist sie für den Deutschen Bundesjugendring e.V. u.a. Bundeskoordinatorin der Kinder- und Jugendwahl U18.